11.2 Datensparsamkeit & Aufbewahrungsfristen

Modul 11: Datenschutz für Organisationen & Entwickler

Erklärt die DSGVO-Grundsätze der Datensparsamkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. c) und Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e) und zeigt, wie Organisationen Löschfristen rechtssicher umsetzen.

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Datensparsamkeit & Aufbewahrungsfristen

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Zwei verwandte, aber eigenständige Grundsätze bestimmen, welche Daten eine Organisation erheben darf und wie lange sie diese behalten kann: Datensparsamkeit und Speicherbegrenzung. Beide sind in Art. 5 DSGVO verankert und bilden zusammen ein Fundament verantwortungsvoller Datenverarbeitung.

Datensparsamkeit: Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO

Personenbezogene Daten müssen „dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.

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