Wie wird ein Gesetz gemacht? Vom Entwurf zum Bundesgesetzblatt

Das deutsche System

Diese Lektion beschreibt Schritt für Schritt das deutsche Gesetzgebungsverfahren — vom Initiativrecht über drei Lesungen im Bundestag, die Mitwirkung des Bundesrates und den Vermittlungsausschuss bis zur Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im elektronischen Bundesgesetzblatt. Die Darstellung ist rein mechanisch und stützt sich auf Grundgesetz, Geschäftsordnung des Bundestages und Verkündungsgesetz.

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Schritt 1: Initiativrecht — Wer darf Gesetze einbringen?

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Drei Quellen für Gesetzentwürfe#

Nach Art. 76 Abs. 1 GG werden Gesetzesvorlagen beim Bundestag von drei Akteuren eingebracht:

  1. Bundesregierung (Regierungsentwurf)
  2. Bundesrat (Länderinitiative)
  3. aus der Mitte des Bundestages (Fraktion oder mindestens 5 % der Abgeordneten)

Regierungsentwürfe — der häufigste Weg#

Die Bundesregierung bringt die meisten Gesetzentwürfe ein (in der 20. Wahlperiode ca. 60 % aller Entwürfe). Der Weg ist formalisiert und in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt:

SchrittAkteurInhalt
1FachministeriumReferentenentwurf wird erstellt
2RessortabstimmungAndere Ministerien prüfen
3Länder- und VerbändebeteiligungBundesländer, Verbände, Sozialpartner äußern sich (§§ 41, 47 GGO)
4KabinettBundesregierung beschließt Regierungsentwurf
5Erster Durchgang Bundesrat (Art. 76 Abs. 2 GG)Bundesrat hat 6 Wochen Zeit zur Stellungnahme
6Gegenäußerung der BundesregierungAntwort auf Bundesrats-Stellungnahme
7Einbringung in den BundestagGesamtpaket (Entwurf + Stellungnahme + Gegenäußerung)

Bundesratsinitiativen#

Der Bundesrat kann eigene Gesetzentwürfe einbringen (Art. 76 Abs. 1, Abs. 3 GG). Sie müssen zürst der Bundesregierung zugeleitet werden, die innerhalb von sechs Wochen Stellung nimmt, und gehen dann an den Bundestag.

Initiativen aus dem Bundestag#

Nach § 76 Abs. 1 GO-BT (Geschäftsordnung des Bundestages) dürfen Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden von:

  • einer Fraktion oder
  • mindestens 5 % der Mitglieder des Bundestages

In der Praxis werden Fraktionsentwürfe meist genutzt, um politische Akzente zu setzen oder Regierungsvorhaben inhaltlich zu ergänzen.

Fristen und Quoren#

AkteurFrist für Stellungnahme / EinbringungRechtsgrundlage
Bundesrat (erster Durchgang)6 Wochen, bei besonderem Umfang auf Antrag 9 WochenArt. 76 Abs. 2 GG
Bundesrat bei Eilbedürftigkeit der Bundesregierung3 WochenArt. 76 Abs. 2 Satz 4 GG
Bundesregierung (Gegenäußerung bei Bundesratsinitiative)6 WochenArt. 76 Abs. 3 GG

Besondere Initiativformen#

  • Volksinitiativen auf Bundesebene: Gibt es nach aktuellem Grundgesetz nicht; nur in den Ländern.
  • Europäische Bürgerinitiative: betrifft EU-Rechtsetzung, nicht das deutsche Verfahren.

Quellen#

  • Grundgesetz, Art. 76 — gesetze-im-internet.de/gg
  • Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT), §§ 75–78 — bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg
  • Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), §§ 40–48
  • Deutscher Bundestag: „Wie ein Gesetz entsteht“, bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu

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